Seit September 2010 haben sich meine Arbeitsschwerpunkte durch die Wahl zur stellvertretenden Vorsitzenden der SPD Landtagsfraktion deutlich verändert. Zu meinen Aufgaben gehört es nun, die Arbeit in den Ausschüssen für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration, für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation, und für Sport, denen ich auch angehöre, zu koordinieren. Darüber hinaus koordiniere ich die Arbeit in den Ausschüssen für Familie, Kinder und Jugend, sowie Kultur und dem Unterausschuss Integration.
Gesundheitspolitik muss sich an den Bedürfnissen der Menschen und nicht am Markt orientieren. Deshalb war mir bei der Aushandlung des Koalitionsvertrages die Schaffung eines/einer unabhängigen Patientenbeauftragten ein besonderes Anliegen.
Eine der zentralen Herausforderungen ist die Gewährleistung einer flächendeckenden und wohnortnahen medizinischen Versorgung für alle. Dies gilt insbesondere auch für den Bereich der psychischen Erkrankungen. Der durch die ehemalige schwarz-gelbe Landesregierung verursachten Unterversorgung an tagesklinischen Plätzen in Kinder- und Jugendpsychiatrien muss entschieden entgegen getreten werden.
Es gilt dem Mangel an Fachkräften in der Pflege entgegenzuwirken. Für die Behebung dieses Mangels berät das Parlament z. Zt. ein Gesetz, mit dem eine Umlagefinanzierung in der Pflegeausbildung eingeführt wird. Damit wird es möglich bis zu 1500 junge Menschen zusätzlich auszubilden.
Beim Thema Krankenhäuser werden wir uns verstärkt um das Thema „Hygiene“ kümmern, da zu viele Patientinnen und Patienten mit multiresistenten, schwer zu behandelnden Krankheitserregern angesteckt werden. Hier sind Erfahrungen aus nahegelegenen Nachbarländern hilfreich. Außerdem müssen wir uns dem Thema Demenz im Krankenhaus annehmen. Wie das Beispiel des St. Franziskus-Hospital in Münster zeigt, ist die Einführung von Demenzlotsen für die Patientinnen und Patienten wie auch für das Krankenhaus selbst ein Gewinn.
„Gute Arbeit“ beinhaltet für mich nicht nur gleicher Lohn für gleiche Arbeit, sowohl für Männer als auch für Frauen. „Gute Arbeit“ bedeutet auch, dass die Menschen in unserem Land von ihrem Lohn ihre Existenz sichern und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Ein flächendeckender Mindestlohn muss Rechtsanspruch werden, um Lohndrückerei und Unterbietungswettbewerbe der Unternehmen zu verhindern.
„Gute Arbeit“ bedeutet auch, mitbestimmen zu können. Die rot-grüne Koalition hat die Mitbestimmungsrechte für die rund 600.000 Beschäftigten im öffentlichen Dienst wieder verbessert. Mit dem neuen Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) wurde der Schutzbereich erstmals auf Leiharbeiter ausgeweitet, die Mitbestimmung bei jeder Form der Privatisierung eingeführt und die Rechte der Jugend- und Auszubildenden-Vertreter gestärkt.
Ich trete für einen sozialen Arbeitsmarkt ein, um langzeitarbeitslosen Menschen, die auf Grund verschiedener Handicaps nicht vermittelbar sind, eine dauerhafte Beschäftigung zu ermöglichen. Unser Konzept sieht vor, ein breites Spektrum von Unternehmen, Arbeitgebern und Verbänden die Möglichkeit zu eröffnen, Langzeitarbeitslose sozialversicherungspflichtig und tariflich vergütet beschäftigen zu können. Zur Finanzierung dieser sinnvollen Beschäftigung sollen die Mittel genutzt werden, die bisher in die Finanzierung der Arbeitslosigkeit gesteckt wurden.
In NRW gibt es rund 2,5 Millionen Menschen mit Behinderungen. Mit unserem „Aktionsplan Inklusion - eine Gesellschaft für alle - NRW inklusiv“ wollen wir mit Betroffenen und Verbänden die UN-Behindertenrechtskonvention, die seit 2009 in Deutschland geltendes Recht ist, umsetzen. Selbstverständliche Teilhabe ist das Schlüsselwort. Dabei ist das Thema „Schule“ -und hier das gemeinsame Lernen und Leben von behinderten und nichtbehinderten Kindern - ein zentrales Thema. Jedoch geht es um mehr. Es geht um Barrierefreiheit für behinderte Menschen, um Berufschancen auf dem ersten Arbeitsmarkt und ums Alter.
Teilhabe und gesellschaftliche Vielfalt zu fördern und zu entwickeln - hierzu gehören auch Migrantinnen und Migranten. Ob sie alt oder jung, krank oder gesund sind – sie sollen mit und nicht neben uns leben. Parallelwelten sind einer Demokratie nicht förderlich. Integrationspolitik ist eine Querschnittsaufgabe und daher auch Bestandteil einer präventiven, vorsorgenden Gesellschaft.
Mit dem Integrationsgesetz legen wir als erstes deutsches Flächenland ein umfassendes eigenes Gesetz vor. Auch bei der Beratung dieses Gesetzes wollen wir Betroffene zu Beteiligten machen und deutlich machen, dass Integration eine notwendige und zentrale Querschnittsaufgabe unserer Gesellschaft ist.
Um die Erwerbstätigkeit von Frauen zu steigern und zu verbessern, hat die Landesregierung die Initiative „Frau und Wirtschaft“ ins Leben gerufen. Noch in 2011 sollen 16 Kompetenzzentren „Frau & Beruf“ in den Arbeitsmarktregionen eingerichtet werden. So soll ein Netzwerk entstehen, das für die Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt der jeweiligen Region tätig ist.
Vor gut 10 Jahren hatten sich die börsennotierten Unternehmen verpflichtet selbst für eine bessere Beteiligung von Frauen in ihren Aufsichtsräten zu sorgen. Es ist jedoch nichts passiert. Da die Bundesregierung über eine gesetzliche Frauenquote völlig zerstritten ist, hat die rot-grüne Landesregierung, zur Förderung der Gleichberechtigung, einen eigenen Gesetzentwurf entwickelt. Danach soll der Frauenanteil bis 2022 in den Aufsichtsräten auf 40 Prozent steigen.
Nunmehr nehmen wir die Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes in Angriff.
Gezielte Investitionen in die Bildung von klein auf sind ein wesentlicher Beitrag zur Vermeidung von späteren „Reparaturkosten“. Damit kein Kind zukünftig mehr durchs Rost fällt, haben wir einen besonderen Schwerpunkt auf die Förderung junger Menschen gelegt. Wir können auf kein Talent und keine Begabung verzichten.
Der Schlüssel für gerechte Chancen ist Bildung von Anfang an.
Deshalb haben wir eine erste Korrektur am Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) vorgenommen. Seit dem 1. August 2011 ist das letzte Kindergartenjahr beitragsfrei. Mit dem 1000 – Stellen-Programm für BerufspraktikantInnen sichern wir die Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher. Es werden mehr Mittel für Ergänzungskräfte wie Kinderpflegerinnen bereitgestellt.
Für den Ausbau der Plätze für Unterdreijährige stellt das Land, neben den noch vorhandenen Bundesmitteln in Höhe von 80 Millionen Euro, eigenes Geld im Umfang von 400 Millionen Euro bereit. Um die Genehmigungsverfahren zu verkürzen, haben in 2011 die kommunalen Jugendämter direkt 160 Millionen Euro erhalten, um über den Ausbau der U3-Plätze vor Ort zu entscheiden.
Vorhandene Familienzentren werden besser gefördert, neue dort geschaffen, wo sie besonders erforderlich sind.
Die Kinder- und Jugendarbeit der Verbände und Vereine wurden gestärkt, indem wir die Mittel im Kinder- und Jugendförderplan um 20% auf 100 Millionen Euro pro Jahr erhöht haben, was ihnen schwarz – gelb 5 Jahre lang trotz gesetzlicher Verpflichtung vorenthalten hatte.
Ein wichtiger Partner des Landes in der Sportpolitik ist der organisierte Sport mit seinen fünf Millionen Mitgliedern und 20.000 Vereinen. Alle Menschen - vor allem Kinder und Jugendliche - sollen teilhaben an sportlichen und gesundheitsfördernden Aktivitäten. In nur wenigen Monaten haben Landesregierung und Landessportbund (LSB) einen „Pakt für den Sport“ geschlossen. Ziel des Paktes ist es, die Menschen in NRW für Sport und Bewegung zu begeistern. Dazu gehören Programme wie „Sport und Gesundheit- NRW bewegt seine Kinder“ und „Bewegt älter werden in NRW“. Dafür stellt das Land drei Millionen Euro mehr bereit als 2010.
Am Herzen liegt mir auch die Stärkung der kommunalen Sportpolitik. Ziel muss es sein, die Kommunen, die Stadt- und Kreissportbünde sowie die Stadt- und Gemeindesportverbände bei ihren Anstrengungen, die Handlungsfähigkeit des gemeinnützigen Sports zu erhöhen, stärker zu unterstützen.
Gerade in Zeiten knapper öffentlicher Mittel – insbesondere bei den Kommunen- besteht im Land die Sorge, dass an kulturellen Einrichtungen zuerst gespart wird.
Das Land – selbst in einer schwierigen Haushaltslage - kann nicht im ganzen Land in die Finanzierung oder Mitfinanzierung eintreten. Aber es kann Rahmenbedingungen schaffen, die es den Kommunen, auch denen im Nothaushalt, erlaubt eine verlässliche Mindestfinanzierung der Kultur zu gewährleisten. Deshalb haben wir die Landesregierung aufgefordert ein Kulturgesetz zur Förderung und Entwicklung der Kultur, Kunst und der kulturellen Bildung in NRW vorzulegen.
Vorab haben wir entschieden, städtische Theater und Orchester stärker zu unterstützen und theaterpädagogische Maßnahmen sowie Kinder- und Jugendprojekte mit zusätzlichen 4,5 Millionen Euro ausgestattet. Insgesamt kann die in NRW einzigartige Theater – und Orchesterlandschaft mit 19 Millionen Euro zukünftig ihr Engagement ausbauen und absichern. Gelsenkirchen profitiert mit über 230.000 Euro.
Ein weiteres kulturpolitisches Ziel ist der „Kultur-Rucksack für Kinder“. Kinder bis 16 Jahre sollen jedes Kindergarten- bzw. Schuljahr einen kleinen Rucksack mit „Kulturproviant“ bekommen, altersgerecht ausgestattet mit Bildungs- und Kreativitätsangeboten aus den Sparten Theater, Tanz, Musik, Bildende Kunst und Literatur. So können Kinder und Jugendliche an kulturelle Einrichtungen aber auch an eigenes kreatives Tun frühzeitig herangeführt werden. Gegenwärtig läuft die Ausschreibung, welche Kommunen sich an diesem Projekt beteiligen wollen.